Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Erlass einer Richtlinie zur Förderung von Forstwegebaumaßnahmen zu. Nach Erbringung der geforderten Unterlagen kann für eine Wegebaumaßnahme einer Jagdgenossenschaft ein Zuschuss von 20 % der Baukosten (ohne MWSt) jedoch max. 2000,-- Euro beantragt werden.