Beschluss:
Haushaltssatzung
der
Gemeinde
Pommelsbrunn
Landkreis Nürnberger Land
für das
Haushaltsjahr 2 0 1 7
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Pommelsbrunn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.538.693 €
und im
VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen
und Ausgaben mit 4.768.602
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 820.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 300
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 300 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.