Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Pommelsbrunn

Landkreis Nürnberger Land

 

für das

Haushaltsjahr   2 0 1 7

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Pommelsbrunn folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

 

VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.538.693 €

 

und im

 

VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.768.602 €

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 820.000 € vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

           1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        300 v.H.

b) für die Grundstücke                                           (B)                        300 v.H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer                                                                                       320 v.H.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 € festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.